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Seltene Krankheiten: Wie können Barrieren abgebaut werden? Bürokratie abbauen

Team organizes documents and reports, using large binders and a magnifying glass. Scene includes workers with laptops and clocks, emphasizing efficient document management vector illustration
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Von den knapp neun Millionen Menschen in der Schweiz leben mehr als eine halbe Million mit einer seltenen Krankheit. Diese Diagnose stellt Betroffene oft vor Barrieren. Über eine davon spricht hier Prof. Dr. Regina Schläger. Die Neurologin im Neuromuskulären Kompetenzzentrum/EMG der Neurologischen Klinik und Poliklinik am Universitätsspital Basel, berichtet, dass bürokratische Hürden derzeit Schweizer Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten den Zugang zu Medikamenten verzögern.

Prof. Dr. Regina Schläger
Neurologin im Neuromuskulären Kompetenzzentrum/EMG der Neurologischen Klinik und Poliklinik am Universitätsspital Basel

Prof. Dr. Regina Schläger

© ZVG

Neurologin im Neuromuskulären Kompetenzzentrum/EMG der Neurologischen Klinik und Poliklinik am Universitätsspital Basel

Wie bremst Bürokratie den Zugang zu Medikamenten?

Anders als zum Beispiel in Deutschland, wo Krankenkassen (KK) Medikamente direkt nach Zulassung vergüten, gibt es hierzulande für Patient:innen nach Zulassung Zugangshürden: Lässt Swissmedic ein Medikament zu, folgt ein zeitlich unbestimmter Vergütungsprozess durch das BAG. Erst nach dessen Abschluss wird das Mittel in der Spezialitätenliste (SL) gelistet und ist für Betroffene (unter Limitationen) zugänglich. Dieser Prozess kann sich unter anderem verzögern, wenn erwartbare Preissenkungen in den bereits kostenerstattenden umliegenden Ländern abgewartet werden, um den Schweizer Versicherten eine kostengünstigere Ausgangslage zu verschaffen. Diese Verzögerung fordert insbesondere Patient:innen heraus, denen wegen ihrer seltenen Krankheit eine rasche Behinderungszunahme oder Lebenszeitverkürzung droht.

Haben Sie als Ärztin Handlungsspielraum?

Vor der Aufnahme in die SL kann ich eine Einzelfallvergütung nach Art. 71 der Krankenversicherungsverordnung bei den Vertrauensärzten der KK beantragen. Sie bewerten den therapeutischen Nutzen des Mittels anhand von Kriterien, die zum Beispiel auf neurodegenerative Krankheiten nicht gut übertragbar sind. Gerade Medikamente, die zwar den Verlauf neurodegenerativer Krankheiten verzögern, aber nicht zum Stillstand bringen, erfüllen oft nicht das geforderte Kriterium des «grossen Nutzens». Je nach Nutzenbewertung sind vom Zulassungsinhaber gesetzlich festgelegte Preisabschläge zu gewähren. Der Zulassungsinhaber muss die Investitionskosten neuer Medikamente einpreisen und hat wenig Interesse, zugelassene Mittel in der Phase der Preisverhandlungen gegen Rabatt abzugeben.

Was heisst das für Betroffene?

Betroffene mit seltenen Krankheiten erhalten wirksame Medikamente, die den Erkrankungsprozess verlangsamen, in der Schweiz im Vergleich zum benachbarten Ausland oft verzögert. Bei seltenen Krankheiten ermöglichen Pharmafirmen Betroffenen zum Teil vor Zulassung einen raschen kostenlosen Zugang zu wirksamen Medikamenten (Early Access). Ab Zulassung von Swissmedic erhalten Patient:innen in der Regel aber keinen neuen Zugang zu diesen Programmen, sodass der Vergütungsprozess abgewartet werden muss.

Von ärztlicher Seite besteht Verständnis dafür, dass der «Kostenexplosion» im Gesundheitswesen entgegenzuwirken und zukünftig immer genauer Nutzen versus Kosten neuer Therapien abzuwägen ist. Es stellt jedoch ein ethisches Dilemma dar, wenn therapeutische Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden können, von denen ein Nutzen erwartet werden kann, und unsere Patient:innen mit behandelbaren, fortschreitenden Krankheiten gegenüber Betroffenen im benachbarten Ausland benachteiligt sind.

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